ABLAUF & KOSTEN

ABLAUF

  1. Kontaktaufnahme
  2. Unverbindliches Erstgespräch
  3. Probatorische Sitzungen
  4. Therapieantrag
  5. Therapie

KOSTEN

Gesetzliche Krankenversicherung:

Die Kosten für psycho­therapeutische Leistungen werden in der Regel durch die gesetzlichen Kranken­versicherungen übernommen. Bitte bringen Sie hierfür Ihre Versicherten­karte mit.

Eine Überweisung wird nicht benötigt.

Private Krankenversicherung / Beihilfe:

In der Regel werden die Kosten für psychotherapeutische Leistungen von den privaten Krankenversicherungen sowie Beihilfestellen erstattet. Da die Kostenerstattung im Einzelfall von Ihrem Versicherungstarif abhängt, informieren Sie sich bitte vorab, in welchem Umfang Ihre Versicherung psychotherapeutische Leistungen übernimmt. Die Abrechnung erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Selbstzahler:

Selbstverständlich können Sie die Kosten für eine Psychotherapie auch selbst übernehmen. Das Honorar richtet sich dabei nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

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